Institut für Urheber- und Medienrecht

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24.02.2010; 18:24 Uhr
Kulturstaatsminister spricht sich für ein Leistungsschutzrecht der Presseverleger aus
Aber keine Nachteile für Journalisten und andere Urheber durch neue Regelung

Bei einem Treffen mit Vertretern der Branche hat sich Kulturstaatsminister Bernd Neumann für ein Leistungsschutzrecht der Presseverleger ausgesprochen. Dieses folge aus der Bedeutung der Presse für die Demokratie. Allerdings müsse die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP vereinbarte gesetzliche Regelung des Schutzrechtes ausgewogen sein und dürfe keine Nachteile für Journalisten und andere Urheber mit sich bringen. Das neue Leistungsschutzrecht solle nun zügig gesetzlich verankert werden.

Im Koalitionsvertrag heißt es: »Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an« (S. 104). Mit dem »Dritten Korb« solle ein »hohes Schutzniveau und eine hohe Durchsetzbarkeit von Urheberrechten« erreicht werden.

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