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20.04.2010; 12:16 Uhr
Gemälde mit nackter Dresdener Oberbürgermeisterin zulässig
OLG Dresden: Bild von Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt
Die Künstlerin Erika Lust darf ihr Gemälde, das die Dresdener Oberbürgermeisterin Helma Orosz nackt zeigt, weiter ohne Einwilligung der Politikerin verbreiten, wie das OLG Dresden am 16. April 2010 entschied (Az. 4 U 127/10, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Das Gemälde setzt sich satirisch mit dem umstrittenen Bau der Waldschlösschenbrücke in Dresden auseinander und zeigt die Oberbürgermeisterin nur mit Strapsen und einer Amtskette bekleidet vor der Brücke. In erster Instanz hatte Frau Orosz Recht bekommen, da das LG Dresden ihr Persönlichkeitsrecht aufgrund der berührten Intimsphäre als höherrangig wertete. Das OLG Dresden sah in dem Gemälde ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte und gab im Rahmen seiner Abwägung der Meinungs- und Kunstfreiheit der Künstlerin den Vorrang. Die Nacktheit der Oberbürgermeisterin wertete das OLG Dresden als Allegorie auf deren Unfähigkeit, den Verlust des Weltkulturerbe-Titels der Dresdener Innenstadt abzuwenden. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3929: http://www.urheberrecht.org/news/3929/
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