Institut für Urheber- und Medienrecht |
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07.06.2010; 13:36 Uhr
LG Hamburg untersagt auch Honorarbedingungen des Zeit-Verlages
Rechteübertragung gegen pauschale Zahlung unwirkam
Nachdem es bereits die Honorarbedingungen für freie Journalisten des Bauer-Verlages in weiten Teilen für unwirksam erklärt hatte (vgl. Meldung vom 5. Mai 2010), untersagte das LG Hamburg (Az. 312 O 224/10) nun auch Autorenverträge des Zeit-Verlages und gab damit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung seitens des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) und der Deutschen Journalistenunion in ver.di statt. Eine Rechteübertragung, auch für die Vergangenheit, gegen Zahlung eines Pauschalhonorars sowie die Kombination der Regelung mit der Einräumung weltweiter Rechte für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist ist dem Zeit-Verlag damit untersagt worden. Der DJV wertet das Hamburger Urteil als Vertiefung seiner Rechtsprechung zum Schutz freier Autoren. Dokumente:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3970: http://www.urheberrecht.org/news/3970/
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