mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
23.12.2013; 11:30 Uhr
OLG Köln: »Tagesschau«-App ist ein zulässiges Medienangebot
ARD zufrieden - Verleger kündigen Revision an

Das OLG Köln hat am Freitag die Klage der Zeitungsverleger gegen die »Tagesschau«-App abgewiesen. Wie das Gericht bereits in der Verhandlung im November andeutete (vgl. Meldung vom 11. November 2013), stellte es in der nun verkündeten Entscheidung fest, dass die in Anspruch genommene ARD für den Internetauftritt »tagesschau.de« sowie für die daraus abgeleitete App die nötige Genehmigung besitze.

Das Angebot der »Tagesschau«-App sei lediglich eine mobile Übertragungsform des Online-Angebots »tagesschau.de« und mit diesem inhaltlich deckungsgleich, so der 6. Zivilsenat. Die App sei damit von dem im Jahr 2010 durchgeführten Drei-Stufen-Test und der anschließenden Freigabe des Konzepts durch die Niedersächsische Staatskanzlei gleichfalls umfasst. Die Freigabe sei eine verbindliche Feststellung der Konformität des Medienangebots mit den Vorgaben des RStV. Der Senat als Wettbewerbsgerichts sei an die rechtliche Bewertung der mit der Prüfung des Telemedienkonzepts befassten Institutionen gebunden. Die ARD zeigt sich zufrieden. Lutz Marmor, ARD-Vorsitzender und NDR-Intendant, hält das Urteil zur »Tagesschau«-App für »eine gute Nachricht für die vielen Nutzer«.

Das OLG hat die Revision zum BGH zugelassen, da er der Frage der wettbewerbsrechtlichen Bedeutung der §§ 11 d und 11 f RStV grundsätzliche Bedeutung beimisst. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) kündigte umgehend nach dem Urteil die Einlegung der Revision an. Der BDZV ist der Meinung, die Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sender müssten wettbewerbsrechtlich überprüfbar sein.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5105:

https://www.urheberrecht.org/news/5105/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.