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16.08.2007; 14:24 Uhr
Auch Staatsanwaltschaft Frankfurt stellt Ermittlungen gegen Journalisten ein
Berliner Staatsanwältin verteidigt laufende Ermittlungen
Nun droht auch für die Journalisten der »Frankfurter Rundschau« wegen ihrer Berichterstattung über den BND-Untersuchungsausschuss keine Strafverfolgung mehr. Wie »Newsroom« am 15.8.2007 meldete, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ihre Ermittlungen eingestellt. Bereits Ende vergangener Woche hatten deren Münchner Kollegen diesen Schritt getan (siehe Meldung vom 14.8.2007). Die entsprechenden Verfahren in Hamburg und Berlin laufen jedoch weiter, was die Vorsitzende des Vereins Berliner Staatsanwälte, Vera Junker, mit dem Hinweis verteidigte, die Staatsanwaltschaft sei zu Ermittlungen verpflichtet, wenn Journalisten Amtsgeheimnisse veröffentlichten. Im Übrigen bestehe auch kein rechtspolitisches Bedürfnis, solchen Journalisten Straffreiheit zuzugestehen, die zu einem Geheimnisverrat anstifteten oder dazu Hilfe leisteten. Auch werde dies nicht durch die Aufgabe der Medien gerechtfertigt, Missstände in Politik und Verwaltung aufzudecken. Daran ändere auch »die großangelegte Empörungskampagne» der Medien nichts, so Junker. Dokumente:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3111: http://www.urheberrecht.org/news/3111/
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