Institut für Urheber- und Medienrecht

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18.09.2007; 13:16 Uhr
»Keine unzulässige Verknüpfung von Anzeigenschaltung und redaktioneller Berichterstattung«
Bundesregierung sieht keine Verstöße gegen Pressekodex bei Anzeigenvergabe durch Wirtschaftsministerium

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat nach Auskunft der Bundesregierung keine unzulässige Verknüpfung von Anzeigenschaltung und redaktioneller Berichterstattung veranlasst. Dies geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hervor. Mitte August war der Vorwurf laut geworden, dass eine vom BMWi beauftragte Agentur die Schaltung von Werbeanzeigen von einer Mitwirkung an einer Veranstaltungsreihe des Ministeriums und einer entsprechenden Berichterstattung abhängig gemacht haben soll.

»Die Anzeige wäre auch geschaltet worden, wenn die Zeitung nicht über die Veranstaltung berichtet hätte«, beruft sich nun jedoch die Bundesregierung auf die Aussage der beauftragten Agentur. Daher habe es weder im Umfang noch vom Inhalt her irgendeine Vorgabe für die Berichterstattung" gegeben, weshalb auch kein Verstoß gegen den »Code de Lisbonne« und gegen den deutschen Pressekodex erkennbar sei. Ersterer verbietet als Branchenvereinbarung der PR-Branche, Informationen gegen Belohnungen bereitzustellen, sieht aber keine Regelung vor, im Falle eines Verstoßes den Auftraggeber in Anspruch zu nehmen. Im Übrigen seien alle Medien zu den Veranstaltungen des BMWi eingeladen gewesen, sodass auch die freie Berichterstattung möglichst vieler Medien gewährleistet gewesen sei. Der Vertrag mit der Agentur sei schließlich auch nicht gekündigt worden, vielmehr habe das Ministerium den Vertragspartner wegen nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung abgemahnt.

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[IUM/hl]

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