Institut für Urheber- und Medienrecht

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21.09.2007; 12:28 Uhr
Ermittlungen gegen Journalisten gehen weiter
Bundestagspräsident Lammert muss Ermächtigung nicht zurücknehmen

Die Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen Journalisten, die aus geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zitiert haben sollen, können weiter erfolgen. Wie »newsroom.de« am 20.9.2007 meldet, scheiterten die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit ihren Anträgen an der Mehrheit der großen Koalition im Bundestag, mit denen Bundestagspräsident Norbert Lammert aufgefordert werden sollte, die Ermächtigungen der Staatsanwaltschaften zurückzuziehen. Ursprünglich liefen vier Ermittlungsverfahren, nämlich in Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main und München. Die beiden letzten hatten bereits im August ihre Ermittlungen eingestellt, in Berlin und Hamburg wird weiterermittelt (siehe Meldungen vom 14.8. und 16.8.2007). Während Siegfried Kauder (CDU), Vorsitzender des BND-Untersuchungsausschusses, das Votum seiner Fraktion damit begründete, dass auch Journalisten sich nicht im rechtsfreien Raum bewegten, hätte nach Ansicht von Max Stadler (FDP) und Christian Ströbele (Die Grünen) Lammert die Ermächtigung von Anfang August auf die eigentlichen Täter beschränken sollen und müssen.

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[IUM/hl]

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