mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
05.05.2003; 21:17 Uhr
Sängerin verklagt Softwarehersteller wegen angeblicher Darstellung in Computerspiel
Persönlichkeit "widerrechtlich nachempfunden" - Unternehmen hatte Lizenz angeboten

Der Softwarehersteller SEGA muss möglicherweise wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Schadensersatz in Höhe von mehreren Hunderttausend US-Dollar zahlen. Nach einem Bericht der Musikzeitschrift "Rolling Stone" hat die Sängerin Lady Kier der Gruppe Dee-Lite angekündigt, das Unternehmen wegen ihrer angeblichen Darstellung in den Computerspielen "Space Channel 5" und "Space Channel 5 Part 2" verklagen zu wollen. Nach Auffassung der Sängerin mit dem bürgerlichen Namen Kierin Kirby hat die in den Spielen auftretende Figur "Ulala" eine verblüffende Ähnlichkeit mit Kirbys Auftritt in dem Musikvideo zu dem Titel "Groove Is In The Heart", mit dem Dee-Lite in den 90er Jahren einen großen Erfolg hatten. Für die Spielfigur seien das Make-Up, die langen Augenwimpern, die Rehaugen, das rot-rosa gefärbte Haar, der Pferdeschwanz, der Minirock, die Kniestrümpfe, die kniehohen Stiefel und die Plateauabsätze aus dem Video übernommen worden. Außerdem bewege sich die Spielfigur in dem Computerspiel so, wie Kirby in dem Musikvideo tanze. Dazu komme, dass der Name "Ulala" nichts anderes sei als eine besondere Schreibung von Kirbys wiederholtem Ausruf "Ooh-la-la" in dem Lied. Nach Angaben der Sängerin hatte SEGA ihr im Jahr 2000 eine Lizenzgebühr von 10000 britische Pfund (etwa 14000 Euro) angeboten, die sie aber abgelehnt hatte. Nun verlangt Kirby eine Entschädigung von mehr als 750.000 US-Dollar.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1265:

https://www.urheberrecht.org/news/1265/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.