mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
12.03.2012; 12:28 Uhr
LG München I: Kopierwerk haftet nicht für Beschädigung des Filmmaterials von »Operation Walküre«
Handelsbrauch schützt vor Regressansprüchen - Haftung nur für vorsätzliches Verhalten

Das LG München I hat mit seinem Urteil vom 8. März 2012 (Az.: 7 O 16629/08; Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt) über die Frage entschieden, ob ein Kopierwerk für Schäden an bei ihm entwickeltem Filmmaterial haftet. Es handelte sich um Szenen des im Jahr 2007 gedrehten Stauffenberg-Films »Operation Walküre«. Das Filmnegativ auf dem die im Berliner Bendlerblock gedrehten Schlüsselszenen enthalten waren, soll mit einem Schleier überzogen und weitgehend unbrauchbar gewesen sein, nachdem es aus dem Arri-Kopierwerk zurückkam. Die US-Versicherung des Filmproduzenten forderte daher von dem Münchner Kopierwerk die Rückerstattung der Kosten des infolge der Beschädigung erforderlichen Nachdrehs in Höhe von 300.000 Euro.

Unabhängig davon, wo und wie der Schaden tatsächlich entstanden ist - dies konnte im Verfahren nicht geklärt werden - müsse das Kopierwerk jedenfalls aufgrund eines Handelsbrauches nicht für die durch die Beschädigung des Filmmaterials entstandenen Kosten aufkommen, so das LG München I. Es folgte bei seiner Entscheidung dem von ihm in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten, welches den Vortrag des Münchner Kopierwerks bestätigte, dass es in diesem Bereich einen deutschen Handelsbrauch gebe, wonach im Falle von beim Kopierwerk entstandenen Schäden am Filmnegativ die Versicherung des Filmproduzenten keinen Regress beim Kopierunternehmen nehme. Danach sei allenfalls noch eine Haftung für vorsätzliches Verhalten der Mitarbeiter des Kopierwerks in Betracht gekommen, so das Gericht. Dies sei jedoch nicht zur Überzeugung des Gerichts dargelegt und bewiesen worden.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4547:

https://www.urheberrecht.org/news/4547/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.