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25.08.2005; 17:22 Uhr
Witzigmann Palazzo muss Pantomime für unerlaubte Nutzung seines Bildes zu Werbezwecken Lizenzgebühr zahlen
LG München I: Nutzung von Fotos über Zeitraum des Engagements hinaus nicht gerechtfertigt

Der Pantomime Lutz Jope kann wegen der unerlaubten Verwendung seines Fotos durch den Betreiber des Restauranttheaters »Eckart Witzigmann Palazzo« die Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr verlangen. Dies entschied einem Bericht des »Münchner Merkur« vom 24.8.2005 zufolge das Landgericht München I am 23.8.2005 (Az.: 21 O 7562/05 - Veröffentlichung in der ZUM folgt). Im Fall hatte die Beklagte ein Foto Jopes, das aus der Zeit seines 6-wöchigen Engagements in der Saison 2001/2002 bei dem Restauranttheater stammte, bis in die Saison 2003/2004 für Werbezwecke verwendet. Der Kläger war im Spiegelzelt, im Programmheft der Show und in großformatigen Anzeigen in Tageszeitungen abgebildet. Hiergegen ging der Pantomime gerichtlich vor und klagte auf Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr.

Zur Begründung brachte er vor, dass er einer Weiterverwendung des Fotos nie zugestimmt habe. Weiter argumentierte er, als Pantomime lebe er von dem Eindruck, den seine Gesichtszüge beim Publikum hinterlassen. Dieser nutze sich durch »übermäßige öffentliche Präsenz« ab. Die Beklagte berief sich auf eine angebliche Branchenübung, wonach es üblich sei, auch in Folgespielzeiten noch mit früher aufgetretenen Künstlern zu werben. Dem folgte die 21. Zivilkammer nicht. Weder der Vetrag mit dem Künstler Lutz Jope noch die Tatsache, dass kein anderer sich über die Bildrechts-Verletzung beklagt habe, rechtfertige die Nutzung von Fotos über den Zeitraum des Engagements hinaus.

Institutionen:

[IUM/kr]

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