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14.01.2013; 13:07 Uhr
Einzelheiten zu »Six-Strikes«-Maßnahmen von Verizon veröffentlicht
Die Verbindungsgeschwindigkeit wird gedrosselt - Das Verfahren wird auch bei Unternehmen angewandt

Das stark diskutierte US-Copyright-Warnhinweissystems »Six-Strikes« soll nach mehreren Verschiebungen (vgl. Meldung vom (vgl. Meldung vom 29. November 201223. Oktober 2012 und vom 16. Juli 2012) in den nächsten Wochen starten. Während die fünf teilnehmenden Internet-Service-Provider bisher nur allgemeine Angaben zu den von ihnen für das Verfahren gewählten Maßnahmen gemacht haben, hat der Blog »TorrentFreak« nun das von Verizon geplante Vorgehen im Detail veröffentlicht. 

Das von dem eigens für das »Copyright Alert System« gegründete Center for Copyright Information (CCI) betriebene System sieht sechs Schritte vor, die hauptsächlich aufklärende und erzieherische Wirkung haben sollen. Durch den ersten und zweiten Warnhinweis werden die Anschlussinhaber zunächst über Sicherheitsmaßnahmen hinsichtlich ihres Anschlusses und legale Alternativen aufgeklärt. In der dritten und vierten Stufe muss der Anschlussinhaber bestätigen, dass er von den Informationen und den Warnhinweisen Kenntnis genommen hat. Danach stehen dem Provider verschiedene Maßnahmen nach eigenem Ermessen zur Verfügung wie das Drosseln der Anschlussgeschwindigkeit des Kunden oder gar die Sperrung der Dienste. 

Nach dem auf »TorrentFreak« veröffentlichten Dokument setzt Verizon die sechs Schritte folgendermaßen um:

Der erste und zweite Warnhinweis wird per E-Mail- und Voicemail-Nachricht an den Kunden geschickt. Hierbei wird er darüber aufgeklärt, dass Urheberrechtsinhaber davon ausgehen, dass über seinen Account Urheberrechtsverletzungen vorgenommen wurden. Weiter wird ihm ein Link geschickt, mit dessen Hilfe überprüft wird, ob File-Sharing-Software auf dem Computer installitert wird und erklärt wird, wie diese entfernt werden kann. Darüber hinaus erhält der Kunde Informationen darüber, wie er urheberrechtlich geschützte Inhalte legal erwerben kann. 

In der dritten und vierten Stufe wird der Anschlussinhaber auf eine Seite umgeleitet, auf der er die Warnhinweise der ersten zwei Stufen nochmals einsehen kann und auf der ein aufklärendes Video über Urheberrechtsverletzungen und ihre Folgen abläuft. Bevor sich der Kunde wieder frei im Netz bewegen kann, muss er einen »Bestätigungs«-Button anklicken, womit er bestätigt, dass er von den Informationen und den Warnhinweisen Kenntnis genommen hat, ohne hierbei Rechtsverletzungen einzugestehen.

Danach stehen dem Provider verschiedene Maßnahmen nach eigenem Ermessen zur Verfügung wie das Drosseln der Anschlussgeschwindigkeit des Kunden oder gar die Sperrung der Dienste. Verizon hat sich für ersteres entschieden. Der Kunde wird wieder auf eine spezielle Webseite umgeleitet, auf der er verschiedene Optionen für die weitere Vorgehensweise bekommt. Er kann einer sofortigen auf zwei bis drei Tage limitierten Drosselung seiner Verbindungsgeschwindigkeit auf 256 kbps zustimmen. Der Beginn der Verlangsamung kann auch auf die Zeit ab zwei Wochen nach Zustimmung verlegt werden. Die Dritte Option bietet eine Anfrage auf Prüfung der bisherigen Warnhinweise durch die American Arbitration Association.

Für den Fall, dass nach der sechsten Stufe weitere Urheberrechtsverletzungen festgestellt werden, ist kein weiterer Schritt vorgesehen. Der Kunde erhält keine weiteren Warnhinweise. Allerdings können die Motion Picture Association of America (MPAA) und die Recording Industry Association of America (RIAA) die IP-Adresse der betroffenen Anschlussinhaber gegebenenfalls durch gerichtliche Anordnungen auf Herausgabe personenbezogener Daten von den ISPs erzwingen. 

Von dem Six-Strikes-Verfahren sind nicht nur Privatkunden betroffen. Auch Unternehmen, die ihren Mitarbeitern und Kunden freies WiFi zur Verfügung stellen, sind potentielle Empfänger der Warnhinweise.

Dokumente:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4844:

https://www.urheberrecht.org/news/4844/


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