Institut für Urheber- und Medienrecht |
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27.03.2007; 16:54 Uhr
Bertelsmann erreicht Einigung mit EMI bei Napster-Klage
Keine Übernahme der rechtlichen Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen
Die Bertelsmann AG hat sich mit dem Musikkonzern EMI im Streit um die finanzielle Unterstützung des Gütersloher Unternehmens für die ehedem illegale Musiktauschbörse Napster geeinigt. Wie die »Welt Online« am 27.3.2007 berichtet, seien Einzelheiten, z. B. über die Zahlung einer finanziellen Entschädigung, nicht bekannt, jedoch habe Bertelsmann im Rahmen der Vereinbarung nicht die Verantwortung für mögliche Urheberrechtsverletzungen durch Napster übernommen. EMI und weitere Musikunternehmen hatten den deutschen Medienkonzern 2003 verklagt mit der Begründung, durch Zurverfügungstellung von Krediten und Führungskräften an Napster im Jahre 2000 Beihilfe zu umfangreichen Urheberrechtsverletzungen geleistet zu haben. Das Unternehmen hätte die Rechtsverletzungen durch die Nutzer von Napster billigend in Kauf genommen, um bei einer späteren Übernahme der Tauschbörse Zugriff auf einen möglichst großen Kundenstamm zu bekommen. Ohne die Finanzspritzen aus Gütersloh hätte die Tauschbörse, die im Juni 2002 Konkurs anmelden musste, sehr viel früher ihren Betrieb einstellen müssen. Zum Vorwurf machen die Kläger es Bertelsmann vor allem, dass das Unternehmen seine Zahlungen nicht von der Abstellung von Urheberrechtsverletzungen abhängig gemacht habe. Universal Music hatte sich bereits Ende 2006 mit Bertelsmann gegen Zahlung von 46 Mio. EUR verglichen. Anhängig ist nun lediglich noch die Klage von kleineren Plattenfirmen. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2987: http://www.urheberrecht.org/news/2987/
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