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16.02.2007; 12:19 Uhr
Telemediengesetz passiert Bundesrat
Gesetz zur Neujustierung des Rechts der neuen Dienste im Internet soll am 1.3.2007 in Kraft treten
Im Rahmen der Beratung des »Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste« (ElGVG), dessen Kernstück das neue Telemediengesetz (TMG) bildet, hat der Bundesrat in seiner 830. Sitzung am 16.2.2007 keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Somit kann das ElGVG nach Unterzeichnung und Ausfertigung durch den Bundespräsidenten zum 1.3.2007 in Kraft treten. Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die neuen Dienste in der Informationsgesellschaft neu justiert. Die neuen Regelungen sind entwicklungsoffen ausgestaltet und orientieren sich bei der rechtlichen Bewertung nicht am jeweiligen Verbreitungsweg. Die bisherigen Vorschriften zu Tele- und Mediendiensten werden im TMG unter dem Begriff »Telemedien« zusammengefasst, bereichsspezifisch vereinfacht und weiter vereinheitlicht. Ein Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der erforderlichen Abgrenzung zu den Bereichen Rundfunk und Telekommunikation sowie zwischen Telemediendatenschutz und Telekommunikationsdatenschutz (zu dem weiteren Regelungsgehalt des TMG, insbesondere der Ausgestaltung der Auskunft über Bestands- und Verkehrsdaten durch Internet Service Provider, siehe Meldung vom 18.1.2007). Da die Gesetzgebungskompetenz für diese Bereiche nicht allein beim Bund liegt, werden die Bundesländer in einem abgestimmten Verfahren die mit dem ElGVG angestoßenen Änderungen auf Länderseite im Neunten Rundfunkänderungs-Staatsvertrag entsprechend regeln. Dieser Staatsvertrag soll ebenfalls zum 1.3.2007 in Kraft treten. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2940: http://www.urheberrecht.org/news/2940/
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