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17.07.2015; 17:41 Uhr
US-Gericht weist Klage wegen Datenschutzrechtsverletzung gegen Google ab
Klägern ist der Nachweis der Offenlegung ihrer persönlichen Daten durch Google nicht gelungen

Wie Reuters am 16. Juli 2015 berichtet, hat ein US-Gericht eine Klage von »Android«-Nutzern gegen Google wegen der angeblichen Offenlegung ihrer persönlichen Daten abgewiesen. Dem Bericht zufolge warfen die Kläger dem Internetgiganten vor, seine eigene Datenschutzrichtlinie verletzt zu haben, indem er die Namen, E-Mail-Adressen und ihre Standortdaten ohne Erlaubnis an Dritte weitergegeben habe, um die Werbeeinnahmen zu steigern.

Richter Paul Grewal begründete seine Entscheidung vom 15. Juli 2015 damit, dass die Kläger weder die Weitergabe der persönlichen Daten noch einen hierdurch erlittenen wirtschaftlichen Schaden nachweisen konnten. Im Juli 2014 hatte Grewal die Klage wegen Vertragsbruchs und Betrugs noch unter der Annahme zugelassen, dass die Kläger durch die Datenweitergabe einen materiellen Schaden erlitten hätten, indem diese die Dezimierung der Akkuleistung und Bandbreite bewirkt haben könnte.  

Dieses Argument hätten die Kläger aber in ihrer Klageergänzung nicht aufgegriffen. Der Richter sah daher keine Grundlage für die Klage. »Ohne einen Vorwurf der Weitergabe oder ungerechtfertigte Entgegennahme von Informationen bleibt jeglicher Vorteil oder Verlust, der aus einer derartigen angeblichen Offenlegung resultieren könnte, ein mutmaßlicher.«

Die drei Kläger hatten die US-weite Sammelklage im Namen von Verbrauchern eingereicht, die die »Android«-App über den »Android Market« oder »Google Play Store« zwischen Februar 2009 und Mai 2014 bezogen hatten. Nach Ansicht des Richters würde die Möglichkeit der entsprechenden Klageergänzung ungerechte Auswirkungen für Google zur Folge haben. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Kläger drei Jahre Zeit gehabt hätten, ihre Klage zu aufzustellen und zu ergänzen und damit genug Zeit hatten und zumindest diese grundlegenden Fragen zu klären.

Dokumente:

[IUM/kr]

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