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17.03.2008; 09:53 Uhr
Bundesrat vermisst regulatorisches Leitbild bei TK-Review-Vorschlag
Warnung vor unnötiger Bürokratie, keine EU-Regulierungsbehörde, Ablehnung der Trennung von Netzen und Diensten
Die von der Europäischen Kommission Mitte November 2007 beschlossenen Vorschläge zur »Überprüfung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste« (sog. TK-Review - siehe Meldung vom 13.11.2007) haben regen Widerspruch beim Bundesrat provoziert. So sei zwar der von Brüssel angestoßene Ansatz, durch Liberalisierung im Bereich der elektronischen Kommunikation den Wettbewerb zu fördern, zu begrüßen. In sämtlichen Stellungnahmen zu den zwei Richtlinienvorschlägen und einem Verordnungsentwurf zur Einführung einer EU-Regulierungsbehörde fürchten die Ländervertreter jedoch, dass neue bürokratische und langwierige Verfahrensabläufe drohen, die mögliche positive Effekte der Regulierungsmaßnahmen konterkarieren. So sei z. B. die erhebliche Ausweitung mitgliedstaatlicher Berichtspflichten als vermeidbarer Bürokratieaufwand abzulehnen. Auch vermisst der Bundesrat ein übergeordnetes regulatorisches Leitbild, verbunden mit einer nachhaltigen Wettbewerbskonzeption, anhand derer sich die Abwägung einzelner Regulierungsmaßnahmen orientieren könne. Da die Telekommunikationsmärkte überwiegend national geprägt seien, sei auch das Ziel verfehlt, die europäischen Rechtsvorschriften im Sinne eines einheitlichen europaweiten Regulierungsansatzes anzuwenden. Letzteres gelte insbesondere bezüglich der Einrichtung einer neuen unabhängigen Europäischen Aufsichtsbehörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation, die daher auch abzulehnen sei. Sinnvoller sei es vielmehr, auf die bereits vorhandenen Strukturen wie die Europäische Gruppe der Regulierungsbehörden (ERG) und der Kommunikationsausschuss (COCOM) zurückzugreifen und diese zu optimieren. Hierfür wird die Bundesregierung aufgefordert, für ein schlüssiges Konzept über die zukünftige Rolle der ERG einzutreten, womit gleichzeitig die stärkere Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden gewährleistet werden könne. In medienpolitischer Hinsicht pochen die Länder auf ihre Kompetenz zur Ausgestaltung des Rechtsrahmens; darüber könne die Kommission auch nicht durch den bloßen Hinweis auf ihre Binnenmarktkompetenz hinweggehen. Darüber hinaus sei die Bedeutung des Rundfunks für Demokratie, Meinungsvielfalt und kulturelle Vielfalt zu beachten, weshalb ein rein marktorientierter Ansatz bei der Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten -Stichwort »Frequenzhandel« - abzulehnen sei. Vielmehr müssten die Belange des Rundfunks angemessen berücksichtigt und Eingang in den verfügenden Teil des Regelungswerks finden. Soweit den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt wird, Frequenzen vom Handel auszunehmen, seien diese Bestimmungen zu eng formuliert und müssten daher neu gefasst werden. Insgesamt müssten die Vertreter der Länder zu den europäischen Verhandlungen hinzugezogen werden. Neben diesen grundsätzlichen Erwägungen finden sich noch viele weitere Kritikpunkte im Detail. So stelle nach Ansicht der Länderkammer die vorgeschlagene funktionelle (oder auch organisatorische) Separierung vertikal integrierter Telekommunikationsunternehmen stelle einen massiven, nicht verhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Unternehmen dar - die Kommission hingegen verspricht sich davon, weitere »Bremsklötze« für den Wettbewerb zu beseitigen. Hinsichtlich der Frequenzverwaltung sei zwar zuzugestehen, deren Nutzung effizient zu gestalten und dabei von einer Diensteneutralität auszugehen. Mit Blick auf die Belange des Medienpluralismus und die sich aus der Umstellung von Analog- auf Digitaltechnik ergebende »Dividende« an Kapazitäten wiederum liege es erneut allein im Ermessen der Mitgliedstaaten, welchen Anteil hieran sie für den Rundfunk vorsehen würden Dokumente:
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