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23.01.2013; 20:50 Uhr
EuGH entscheidet im Rechtsstreit Sky vs. ORF
EuGH bestätigt Verpflichtung zur Einräumung des Kurzberichterstattungsrechts gegen Kostenerstattung für technischen Zugang

Im Rechtsstreit zwischen der Sky Österreich GmbH (Sky Österreich) und dem Österreichischen Rundfunk (ORF) (Az.: C-283/11) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschieden, dass der Bezahlsender dem ORF ein Kurzberichterstattungsrecht für bestimmte Fußballspiele der UEFA Europa League einräumen muss, an denen Sky die Exklusivrechte besitzt, ohne dass sich der ORF an den Erwerbs- und Produktionskosten beteiligen muss (Veröffentlichung in der ZUM folgt). Wie der EuGH in einer Pressemitteilung meldet, halten die Luxemburger Richter die Begrenzung auf die Erstattung der Kosten für den technischen Zugang zum Satellitensignal für gerechtfertigt. Der EuGH bestätigte damit die in Art. 15 Abs. 6 der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (2010/13/EU) vorgesehene Begrenzung der Kostenerstattung. 

Zwar greife die Begrenzung in die unternehmerische Freiheit von Sky Österreich ein, weil der Sender als Inhaber der Exklusivrechte nicht frei über den Preis entscheiden könne, zu dem er für Kurzberichte Zugang zu dem Satellitensignal gewähre. Dies diene jedoch dem Gemeinwohl. Bei der Verwendung kurzer Ausschnitte von Ereignissen von großem öffentlichen Interesse greife das Grundrecht auf Informationsfreiheit. Anderenfalls würde der Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen in unzulässiger Weise »erheblich eingeschränkt«. Die Richter sahen die Einschränkung auch deshalb als verhältnismäßig an, weil die Kurzberichterstattung nicht länger als 90 Sekunden pro Ereignis dauern dürfe und nur für allgemeine Nachrichtensendungen zulässig sei. Außerdem bestehe die Pflicht zur Quellenangabe. 

Seinen Ausgangspunkt hatte der Rechtsstreit darin, dass die österreichische Regulierungsbehörde für Kommunikation (KommAustria) Ende Dezember 2010 beschlossen hatte, dass der Bezahlsender Sky verpflichtet sei, dem ORF das Kurzberichterstattungsrecht für bestimmte Fußballspiele der UEFA Europa League in den Spielzeiten 2009/2010 bis 2011/2012 einzuräumen ohne Anspruch auf Ersatz weiterer Kosten zu haben. Der ORF schulde Sky lediglich die Erstattung der Kosten des Zugangs zum Satellitensignal, die sich im konkreten Fall auf 0 Euro beliefen (vgl. Meldung vom 18. Juni 2012). Bis 2009 hatte zwischen Sky und dem ORF eine Vereinbarung bestanden, wonach sich der öffentlich-rechtliche Sender für seine Kurzberichterstattung an den Lizenz- und Produktionskosten in Höhe von 700 Euro pro gesendeter Minute beteiligt.

Bereits in seinen Schlussanträgen vom 12. Juni 2012 hatte der EU-Generalanwalt Yves Bot die Auffassung vertreten, dass die in Art. 15 Abs. 6 der Richtlinie über audiovisuelle Medien (2010/13/EU) vorgesehene Begrenzung der Kostenerstattung einen gerechtfertigten Eingriff in die unternehmerische Freiheit und das Eigentumsrecht der Inhaber von Exklusivrechten darstellt.

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