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17.05.2013; 18:18 Uhr
Novellierung des FFG - Änderungen am Gesetzesentwurf verhindern Verschlechterungen für Kinder- und Dokumentarfilm
Produzentenallianz will weiterhin »nicht locker lassen«

Mit den am Mittwoch in der abschließenden Sitzung des Bundestags-Kulturausschusses vorgenommenen Änderungen am Entwurf des neuen Filmförderungsgesetzes (FFG) konnten Verschlechterungen für Kinder- und Dokumentationsfilm verhindert werden, so die Produzentenallianz in ihrer heutigen Pressemitteilung. Die vorgenommenen Änderungen am FFG-Entwurf greifen der Mitteilung zufolge von der Produzentenallianz und anderen Verbänden vorgetragene Forderungen auf. So sei die geplante Kürzung der Aufstockung der Referenzpunkte von Dokumentar- und Kinderfilmen zurückgenommen worden. Die Dauer, in der von diesen Filmen, die für eine Referenzförderung erforderlichen Zuschauerzahlen erreicht werden müssen, sei von zweieinhalb auf drei Jahre verlängert worden, und nichtgewerbliche Filmeinsätze, die zu pauschalen Leihmieten erfolgen, würden wieder berücksichtigt.

Die Produzentenallianz begrüßt die Änderungen: »Dass wir gerade im sensiblen Bereich des Dokumentar-und Kinderfilms gemeinsam mit der AG DOK eine Verschlechterung verhindert haben«, sei erfreulich, so Maria Köpf, stellvertretende Vorsitzende der Sektion Kino. Sie hatte für die Produzentenallianz an der Anhörung im Bundestag teilgenommen.

Das Anliegen der Produzentenallianz, »bei der Darstellung der Eigenmittel Erleichterungen dadurch zu erreichen, dass auch Lizenzerlöse und Minimum-Garantien als Nachweis der Eigenmittel gelten«, wurde hingegen nicht aufgegriffen. »Wir werden jedoch in diesem Punkt nicht locker lassen«, erklärt Köpf, »und uns bald erneut für dieses wichtige Ziel gerade der unabhängigen Produzenten einsetzen (...)«.

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