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10.11.2007; 10:24 Uhr
Neue Kriterien für Fernsehförderung der Kommission
Einreichtermine am 22.2. und 13.6.2008
Die Europäische Kommission hat mit ihrem Aufruf 19-2007 ihre Richtlinien für die TV-Ausstrahlungs-Förderung modifiziert. Wie die MEDIA Desk Deutschland mitteilte, können unabhängige Produzenten für Fernsehprogramme, die eine 50-prozentige Finanzierung sowie Vorverkäufe bzw. Koproduktionsabkommen mit mindestens drei europäischen Fernsehsendern vorweisen, im Falle von Fiktion und Animation bis zu 12,5 Prozent des Budgets beantragen, im Falle von Dokumentation bis zu 20 Prozent. Die Förderhöchstsumme beträgt im ersten Fall weiterhin 500.000 Euro, für Dokumentarstoffe 300.000 Euro. Dabei wird das zugrunde zu legende Punktesystem geändert. Zukünftig werden maximal 100 Punkte vergeben, die sich auf die Bereiche Vertrieb, Projekt und Firma verteilen. Wichtig für die Projektbewertung sind die Internationalität, die linguistische und kulturelle Vielfalt sowie die Verwendung von Archivmaterial. Die Einreichtermine für Förderungsanträge sind der 22.2. und 13.6.2008. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3206: http://www.urheberrecht.org/news/3206/
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