Institut für Urheber- und Medienrecht

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09.10.2006; 17:33 Uhr
Neumann stellt Vergabekriterien für neue Filmförderung vor
EU-Kommission muss das Produktionskostenerstattungsmodell noch genehmigen

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Kulturstaatsminister Bernd Neumann, hat die genauen Vergabekriterien des am 5.7.2006 angekündigten neuen Produktionskostenerstattungsmodells zur Fimförderung präsentiert. Laut einer Pressemitteilung vom 6.10.2006 ist eine Erstattung zwischen 16 und 20 Prozent der in Deutschland ausgegebenen Produktionskosten vorgesehen. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens 25 Prozent des Produktionsbudgets in Deutschland ausgegeben werden und der Film einen sogenannten kulturellen Eigenschaftstest erfüllt. Erstattungsfähig sind Spielfilme mit einem Mindestproduktionsbudget von 1 Mio. EUR sowie Dokumentar- und Animationsfilme, die für das Kino bestimmt sind.

Das Modell soll ab dem 1.1.2007 gelten, zuständig für die Vergabeentscheidungen wird die Filmförderungsanstalt sein. Insgesamt sind 60 Mio. EUR jährlich für die Filmförderung vorgesehen. Voraussetzung für das Inkrafttreten der Regelung ist jedoch, dass sie das beihilferechtliche Genehmigungsverfahren bei der Europäischen Kommission ohne Beanstandungen passiert. Eine Neuregelung der Filmförderung war notwendig geworden, nachdem die Bundesregierung im November 2005 das Ende von steuerbegünstigten Medienfonds beschlossen hatte (siehe Meldung vom 24.11.2005).

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[IUM/hl]

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