Institut für Urheber- und Medienrecht

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11.12.2007; 16:23 Uhr
Referentenentwurf zur FFG-Novelle für Februar 2008 erwartet
Breite Palette an Themen ist Gegenstand der Beratungen

Den Auftakt zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) machte am 5./6.12.2007 ein Runder Tisch, initiiert vom Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU). Dabei sollten noch keine konkreten Vorschläge diskutiert, sondern zunächst allen Beteiligten die Gelegenheit zur Diskussion gegeben werden, um so eine Richtungsbestimmung mit Blick auf die wichtigsten Fragen der Novellierung zu ermöglichen und mögliche Kompromisslinien auszuloten. Offensichtlich war aber das Treffen doch so erfolgreich, dass Neumann laut dem »Hamburger Abendblatt« nun einen Referentenentwurf für Februar 2008 ankündigte, im Sommer soll dann der Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht werden. Die Regelungen des derzeitigen FFG laufen Ende 2008 aus.

Auf der Agenda der Novellierung stehen eine Vielzahl von Fragen, vor allem wer die Kosten der Digitalisierung des Kinos zu tragen hat bzw. mit welcher Unterstützung die Betreiber rechnen können. Ferner gibt es verschiedene Vorschläge zur Änderung der Auswertungsmodalitäten für Kinofilme, die von einer Reduzierung der 6-Monatssperrfrist zwischen Kino- und Videoverwertung bis zu einer Abschaffung des Video-on-Demand-Fensters (derzeit zwischen 90 und 180 Tage) reichen. Auch eine Überarbeitung der Drehbuch-, Film- und Absatzförderkriterien wird gefordert, ebenso wie eine größere Beteiligung der großen Verwerter im Fernsehbereich - entweder durch eine von der Deutschen Filmakademie vorgeschlagenen neuen »Pflichtabgabe« oder durch höhere Filmabgabesätze - bzw. eine erstmalige Einbeziehung neuer audiovisueller Plattformen (siehe auch Meldungen vom 20.9., 28.8., 18.6. und 16.2.2007 und die Produzenten-Positionen vom 5.12.2007).

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