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17.10.2012; 09:58 Uhr
ZAK untersagt Wiederholung der »Show zum Tag des Glücks« auf »Das Vierte«
Verstoß gegen Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) sieht in der am 28. April 2012 auf dem Sender Das Vierte ausgestrahlten Sendung »Show zum Tags des Glücks« Verstöße gegen das Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel. Einer Pressemitteilung des ZAK zufolge wurde in der Show für die Süddeutsche Klassenlotterie geworben, indem das Logo der SKL 272 Mal eingeblendet, das Lotterielos gezeigt und die SKL 34 Mal in der Moderation erwähnt wurde. Die Kommission hat die Widerholung der Sendung sowie die weitere Ausstrahlung von Fernsehwerbung für die SKL bzw. die Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) untersagt und den Sofortvollzug der Untersagung angeordnet.

Nach Angaben der ZAK wurden bereits zwei Ausgaben der Show im Jahr 2011 untersagt, wogegen der Sender Das Vierte Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf einlegte. Die Entscheidungen in diesen Verfahren stehen noch aus.

Auch die mittlerweile eingestellte Das Vierte-Show »The Hotline« wurde beanstandet. In drei Ausgaben von Februar und März 2012 seien Zeitdruck vorgetäuscht sowie verschiedene Informationspflichten nicht erfüllt worden. So sei unzureichend über Teilnehmerentgelte, Spielregeln und den Ausschluss von Minderjährigen am Spiel aufgeklärt worden.

Dokumente:

[IUM/kr]

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