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25.01.2013; 11:16 Uhr
Schleswig-Holstein tritt Glücksspielstaatsvertrag bei
Kieler Landtag hat Sonderweg Schleswig-Holsteins beendet

Schleswig-Holstein ist von seinem Sonderweg eines liberaleren Glücksspielrechts abgekommen. Wie der Schleswig-Holsteinische Landtag in einer Pressemitteilung berichtet, ist das Bundesland dem Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer beigetreten. Am gestrigen Donnerstag wurden zwei entsprechende Gesetze mit der Mehrheit der Regierungskoalition von SPD, Grünen und SSW beschlossen, die zu einem umgehenden Beitritt führen.

Schleswig-Holstein war unter der Vorgängerregierung Anfang des Jahres 2012 aus dem Glücksspielstaatsvertrag ausgestiegen. Seitdem galt dort ein deutlich liberaleres Glücksspielrecht. Erst im Dezember 2012 hatte die aktuelle Regierung die ersten zwölf Genehmigungen für die Veranstaltung und den Vertrieb von Online-Casinospielen nach dem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzt erteilt (vgl. Meldung vom 20. Dezember 2012). Die Genehmigungen gelten bis zum 18. Dezember 2018. Bereits im Zuge der Erteilung der Genehmigungen hatte Innenminister Andreas Breitner darauf hingewiesen, dass er den Sonderweg Schleswig-Holsteins für falsch halte. Insgesamt hat das Innenministerium 23 Sportwett-Lizenzen und 13 Genehmigungen für Online-Poker nach dem alten Gesetz vergeben.

Die Diskussion um das Glücksspielrecht ist nun aber auch innerhalb der Regierungskoalition noch nicht beendet. Während laut der Pressemitteilung des Kieler Landtags Innenminister Andreas Breitner (SPD) den Staatsvertrag als »einheitlich, kohärent und systematisch« lobte, fordern Rasmus Andresen (Grüne) und Lars Harms (SSW) zur Nachbesserung unter schleswig-holsteinischer Beteiligung auf. Der nun auch in Schleswig-Holstein geltende Glücksspielstaatsvertrag verbietet Online-Poker und begrenzt die Zahl der Sportwettenanbieter auf maximal 20. Dieses »Komplettverbot« des Online-Pokers sowie die Minimal-Legalisierung von Sportwetten hält Andresen für »nicht mehr zeitgemäß«. Die Bundesländer müssten den im Internet florierenden Schwarzmarkt »kanalisieren« und besteuern.

Dokumente:

[IUM/kr]

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