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17.09.2012; 09:36 Uhr
Niederländisches Gericht untersagt Verlinken zu unautorisierten Fotos
Webseitenbetreiber muss Playboy-Verlag Schadensersatz zahlen

Medienberichten zufolge muss der Betreiber der Webseite »GeenStijl« Links auf eine Fotostrecke der holländischen Playboy-Ausgabe entfernen. Sollte »GeenStijl« dem nicht nachkommen, fallen Strafzahlungen von 50.000,- Euro pro Tag mit einer Obergrenze von 1 Mio. Euro an. Außerdem hat der Webseitenbetreiber dem holländischen Verlag des »Playboy«, Sanoma Media, die Gerichtskosten in Höhe von rund 28.000,- Euro zu ersetzen. Die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes wurde noch nicht beziffert. Laut einem Bericht des amerikanischen Internetdienstes »CIO« folgt dies aus einem am 13. September 2012 gefällten Urteil eines Amsterdamer Gerichts. Von »GeenStijl« aus konnte man über einen Link auf eine Webseite gelangen, auf der unautorisierte Fotos der holländischen »Playboy«-Ausgabe zu sehen waren. Das Verlinken stellt nach Ansicht des Gerichts eine Urheberrechtsverletzung dar. Laut »CIO« handelt es sich hierbei um das erste Mal, dass ein holländisches Gericht in einem solchen Fall eine Urheberrechtsverletzung bejaht.

Die Besonderheit sahen die Richter in diesem Fall in der Tatsache, dass die breite Öffentlichkeit erst durch den Link auf der äußerst populären Webseite »GeenStijl« auf die Fotos aufmerksam gemacht wurde und Zugang zu diesen erhielt. Die Fotostrecke sollte erst in der Novemberausgabe dieses Jahres veröffentlicht werden. Außerdem sei »GeenStijl« eine durch Werbung finanzierte Webseite, die durch den Zugang zu der Fotostrecke ihre Besucherzahlen erhöhen und damit Profit schlagen wollte. Die Kombination dieser Umstände führe zu der Annahme der Urheberrechtsverletzung.

»GeenStijl« kündigte Berufung an, da eine Urheberrechtsverletzung nur dann vorliege, wenn die unautorisierten Fotos auf der eigenen Webseite direkt veröffentlicht würden.

Dokumente:

[IUM/kr]

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