mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
18.04.2013; 16:25 Uhr
»Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft« beendet ihre Arbeit
Bundestag berät Abschlussbericht und zieht positive Bilanz

Knapp drei Jahre hat sich die »Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft« (»Internet-Enquete«) intensiv mit den zentralen Themen des digitalen Wandels beschäftigt. Das Ergebnis ist neben 12 Zwischenberichten der Abschlussbericht (pdf-Datei), der heute im Bundestag beraten wurde. »Mit der Einsetzung der ›Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft‹ haben Netzpolitik und Digitalisierung der Gesellschaft nachhaltig Eingang in den parlamentarischen Diskurs gefunden«, heißt es in dem Abschlussbericht. Es habe seit dem Einsetzen der Internet-Enquete am 3. März 2010 einen erheblichen Zuwachs an Diskussion und damit Bewusstsein, Information und Urteilsfindung sowohl im professionellen Politikbetrieb als auch in der breiten Öffentlichkeit gegeben. Eine der gemeinsamen Handlungsempfehlungen der Kommission lautet, in der nächsten Legislaturperiode einen ständigen Ausschuss für Internet und digitale Gesellschaft einzurichten.

Die Beteiligten sind Medienberichten zufolge sehr zufrieden mit der Arbeit der Kommission. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich erklärt in einem Gastbeitrag bei »Spiegel Online«, dass aus den Empfehlungen der Enquete-Kommission für künftige netzpolitische Entscheidungen wichtige Impulse abgeleitet werden können. Für ihn stehen in Zukunft vor allem drei Dinge im Vordergrund: 1. Vertrauen in die Verfügbarkeit der Netze, 2. Vertrauen in die Integrität der Netze und 3. Vertrauen in den Rechtsrahmen. Diese Punkte seien für das digitale Zusammenleben die verbindende Klammer zwischen den verschiedenen Strängen der Digitalisierung. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4922:

https://www.urheberrecht.org/news/4922/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.