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20.01.2011; 12:54 Uhr
45 Rundfunksendungen und Internetangebote verstoßen im letzten 2010-Quartal gegen JMStV
Offensichtlich schwere Jugendgefährdung und Entwicklungsbeeinträchtigung durch Gewalt und Pornografie

Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat im letzten Quartal 2010 in elf Rundfunksendungen und 34 Telemedienangeboten Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gefunden. Eine offensichtlich schwere Jugendgefährdung sah die KJM in zwei »Kampfsport«-Sendungen, die nach Ansicht der Kommission nicht im Fernsehen laufen dürfen. Denn die Kämpfe nähmen kein Ende, wenn ein Kontrahent blutend auf dem Boden liegt. Damit würden gesellschaftliche Tabus gebrochen. Die Einordnung der Kämpfe als Sport seien zusätzlich verharmlosend und geeignet, »gefährdungsgeneigte männliche Jugendliche« zur Nachahmung zu animieren. Auch in anderen Gewaltsendungen fehlt es der KJM an einer kritischen Distanz, würden doch stattdessen Rachegefühle ausgelebt und generell agressive Handlungen inszeniert. Über Telemedienangebote berichtet die KJM nur anonymisiert, weil diese Angebote über einen längeren Zeitraum als Rundfunksendungen abrufbar sind und daher eine höhere Jugendschutzrelevanz haben. Beanstandet wurden vor allem Pornografie- und Erotikangebote.

Wie die KJM mitteilt, beschloss sie Beanstandungen, Untersagungen und Bußgelder. Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren werden von den zuständigen Landesmedienanstalten durchgeführt, bei Verdacht auf Straftat die Staatsanwaltschaft informiert. Außerdem beantragte die KJM bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Indizierung von mehr als 40 Telemedienangeboten und nahm zu den Anträgen anderer berechtigter Einrichtungen Stellung.

Ende letzten Jahres war der neue JMStV, der am 1. Januar 2011 in Kraft treten sollte, an der fehlenden Zustimmung NRWs gescheitert (vgl. Meldung vom 15. Dezember 2010).

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