mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
09.07.2014; 09:31 Uhr
VG Hannover entscheidet im Verfahren um »Super Nanny«-Folge von RTL
Beanstandung der KJM wegen Verstoß gegen die Menschenwürde rechtens

Das VG Hannover hat gestern sein Urteil im Verfahren um eine Folge der in der Zwischenzeit eingestellten RTL-Sendung »Die Super Nanny« verkündet. Konkret ging es um die Ausgabe vom 14. September 2011. Darin traktierte eine Mutter von drei Kindern ihren Nachwuchs u.a. mit Schlägen und Tritten.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hatte die Sendung beanstandet, da nach ihrer Ansicht Gewalt- und Leidensszenen zu sehen waren, die die Menschenwürde der gezeigten Kinder verletzten. In der gegen den Beanstandungsbescheid eingelegten Klage berief sich RTL darauf, dass die Sendung von der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) nicht beanstandet worden sei. RTL wies die Vorwürfe mit den Argumenten zurück, dass man diese oder ähnliche Misshandlungen nicht verschweigen und nicht weiter tabuisieren dürfe. Die Sendung solle helfen, die Bevölkerung sowie die Behörden auf tagtäglich stattfindende Misshandlungen an Kindern aufmerksam zu machen (vgl. Meldung vom 5. Oktober 2011).

Das VG Hannover bestätigte in seinem Urteil die Beanstandung der streitgegenständlichen Folge der »Super Nanny« und wies die Klage des Senders ab (Az.: 7 A 4679/12 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Auch das Gericht erkannte laut eigener Pressemitteilung einen »Verstoß gegen die Menschenwürde der Kinder, der nicht durch das erkennbare erziehungspädagogische Ziel der Sendung, die Situation der Familie positiv zu verändern, gerechtfertigt« sei. Eine Sperrwirkung durch die vorausgegangene - für RTL günstige - FSF-Prüfentscheidung lehnten die Richter ab, haben jedoch die Berufung an das OVG zugelassen, weil sie der Rechtsfrage, ob bei einem Verstoß gegen die Menschenwürde im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 8 JMStV ein Einschreiten der KJM gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 JMStV gesperrt sei, wenn der Rundfunkveranstalter die Vorgaben einer vorausgegangenen für ihn günstigen Prüfentscheidung der FSF beachtet, grundsätzliche Bedeutung beimessen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5250:

https://www.urheberrecht.org/news/5250/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.