Institut für Urheber- und Medienrecht

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10.08.2007; 11:52 Uhr
KJM: Private senden Filme häufig ohne Vorabprüfung durch FSF
Verstöße gegen Jugendschutzbestimungen vor allem im Tagesprogramm

Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) sieht Verbesserungsbedarf bei der Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen durch die privaten Rundfunkveranstalter. In ihrem 2. Bericht über die Durchführung der Bestimmungen des JMStV bemängelt die KJM, dass die Privaten darauf verzichten, zahlreiche Filme mit der FSK-Kennzeichnung »ab 12 Jahren« in ihrem Tagesprogramm ausstrahlen, ohne diese vorab der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) zur Prüfung vorzulegen. Auch seien Filme, für die die FSF Ausnahmegenehmigungen bzw. Freigaben für eine Ausstrahlung nach 20 Uhr erteilt hatte, erneut eigenhändig gekürzt und dann ohne nochmalige Prüfung der FSF im Tagesprogramm gesendet worden. Bei mehreren dieser Filme habe die KJM aber Beeinträchtigungen jüngerer Zuschauer unter 12 Jahren aber nicht ausschließen können. Vier gekürzte Folgen der Serie »Sex in the City« seien sogar, nachdem die FSF eine Freigabe für das Tagesprogramm abgelehnt hatte, anschließend der Freiwilligen Selbstkontrolle der Kinowirtschaft (FSK) vorgelegt worden, die eine Kennzeichnung »ab 12 Jahren« erteilte, woraufhin eine eigenverantwortliche Ausstrahlung im Tagesprogramm erfolgte.

Demgegenüber stellte die KJM eine wesentlich stärkere Einbindung der FSF bei Ausstrahlungen im Haupt- und Spätabendprogramm fest. Insgesamt konstatierte die KJM aber, dass vor dem Hintergrund der hohen Selbstverantwortung der TV-Sender im Modell der regulierten Selbstregulierung ein besserer Jugendschutz nur dann erzielt werden könne, wenn die FSF umfassend im Vorfeld der Ausstrahlung tätig werde statt sie nur dann zu konsultieren, um Ausnahmegenehmigungen von Sendezeitgrenzen zu erhalten.

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[IUM/hl]

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