Institut für Urheber- und Medienrecht

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24.01.2008; 11:21 Uhr
Privatsender kündigen Sendezeitbeschränkung im Teletext an
KJM: »Nachdrücklicher Appell an Selbstkontrolle der Anbieter erfolgreich«

Die privaten TV-Anbieter RTL, Sat.1, Vox, Das Vierte, kabel eins und RTL2 wollen Sendezeitbeschränkungen auch bei ihren Teletextseiten einführen und zukünftig erotische Inhalte nur noch zwischen 22:00 und 6:00 Uhr anbieten. Wie die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) am 23.1.2008 mitteilte, reagierten damit die Private auf zwei Aufforderungen der Kommission vom November 2007 und Januar 2008, nachdem sie festgestellt hatte, dass Werbung mit teils stark sexualisierten Inhalten auch tagsüber auf den Teletextseiten frei zugänglich war, die Heranwachsende verstören und überfordern könne. Zugleich hatte die KJM hatte beschlossen, rechtsaufsichtliche Verfahren einzuleiten, falls in den Teletextseiten auch nach Ablauf der gesetzten Frist am 24.1.2008 Anhaltspunkte für Jugendschutzverstöße beobachtet würden. »Ich begrüße, dass die Sender jetzt die Empfehlung ihrer Jugendschutzbeauftragten umsetzen, nachdem die KJM nachdrücklich an die Eigenverantwortung und Selbstkontrolle der TV-Sender appelliert hat«, sagte der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring.

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[IUM/hl]

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