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21.07.2011; 18:31 Uhr
Medienaufsicht will stärker gerichtlich gegen Verletzungen der Menschenwürde im Fernsehen vorgehen
Sicherung der Selbstbestimmung durch Informations- und Aufklärungspflichten

In dem Gutachten »Unterhaltung ohne Grenzen?« stellt Nadine Klass von der Universität Siegen fest, dass es kaum gerichtliche Entscheidungen zu Verletzungen der Menschenwürde im Kontext von Rundfunkangeboten gebe. Sie fordert starke Informations- und Aufklärungspflichten zur Absicherung der Selbstbestimmung von Fernsehkandidaten, damit diese nicht zum »Spielball der Fremdbestimmung« werden. Wie die »Süddeutsche Zeitung« berichtet, nimmt die Landesanstalt für Medien NRW die von ihr in Auftrag gegebene Studie nun zum Anlass, um stärker gerichtlich gegen bedenkliche Formate vorzugehen. Ihr Chef Jürgen Brautmeier hat eine Folge der »Super Nanny« (RTL) im Visier und plant, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. In der Sendung wird gezeigt, wie eine überforderte Mutter ihr Kind schlägt. Außerdem, so die »SZ«, plant die niedersächsische Medienaufsicht ein Gutachten zum Thema, dass von Udo di Fabio erstellt werden soll.

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