Institut für Urheber- und Medienrecht

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14.09.2007; 12:21 Uhr
Kooperation von T-Mobile, O2 und Vodafone bei Handy-TV kartellrechtlich zulässig
Bundeskartellamt billigt DVB-H-Kooperation gegen verbindliche Verpflichtungszusagen

Auch unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten hat das Bundeskartellamt (BKartA) die beabsichtigte Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von T-Mobile, Vodafone und O2 zum Aufbau und Betrieb einer Plattform für mobile Fernsehübertragung nach dem DVB-H-Standard genehmigt. Eine entsprechende fusionskontrollrechtliche Genehmigung war bereits Mitte August erteilt worden (siehe Meldung vom 14.8.2007). Die drei Mobilfunkunternehmen wollen im Rahmen des beabsichtigten DVB-H-Plattformbetriebs gemeinsam die technischen Leistungen, die für die Herstellung und Ausstrahlung von digitalisierten Fernsehsignalen nach dem DVB-H-Standard erforderlich sind, erbringen sowie Programminhalte für mobiles Fernsehen einkaufen.

So werde diese Zusammenarbeit zwar nach Einschätzung des BKartA zu Wettbewerbsbeschränkungen insbesondere auf dem neu entstehenden Markt für mobilen Rundfunk führen. Jedoch seien die von den Unternehmen angebotenen Verpflichtungszusagen dazu geeignet, die Bedenken der Behörde auszuräumen. So dürfen keine Zwangskoppelungen von DVB-H-Angeboten mit Fernseh-/Videoangeboten über Mobilfunk (z.B. UMTS) oder der Empfangsmöglichkeit ausschließlich an nur vertraglich gebundene oder Pre-paid-Mobilfunkempfangsgeräte erfolgen. Die Endgeräte müssen auch Empfänger für andere Übertragungsstandards wie z. B. DMB enthalten dürfen. Außerdem darf die Wahlfreiheit der Kunden hinsichtlich der Programme und Programmpakete nicht eingeschränkt werden; dazu soll auch ein elektronischer Programmführer dienen, der lediglich die Basis-Daten enthalten dürfe.

Die Mobilfunkunternehmen haben sich zugleich auch um die im Rahmen eines länderübergreifenden Pilotprojekts von den Landesmedienanstalten ausgeschriebene Sendelizenz im DVB-H-Standard beworben. Nachdem Anfang August Verzögerungen aufgetreten waren, hat die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) am 11.9.2007 die einzelnen Plattformmodelle der Bewerber diskutiert. Jetzt will sie die insgesamt 29 Bewerber schriftlich anhören, um dann am 16.10.2007 eine Empfehlung für das notwendige Vergabeverfahren in den einzelnen Landesmedienanstalten auszusprechen. Ziel ist es nun, »Handy-TV« im DVB-H-Standard zur Fußball-Europameisterschaft 2008 an den Start gehen zu lassen.

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[IUM/hl]

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