Institut für Urheber- und Medienrecht

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03.12.2008; 16:30 Uhr
OLG Düsseldorf bestätigt Verbot der Übernahme von ProSiebenSat.1 durch die Axel Springer AG
Entscheidung des Bundeskartellamtes war rechtmäßig

Die Axel Springer AG darf die TV-Senderkette ProSiebenSat.1 nicht übernehmen. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 3. Dezember 2008 und bestätigte damit das Verbot der Fusion durch das Bundeskartellamt vom Januar 2006. Wie »Spiegel Online« berichtet, sah es das Gericht für den deutschen Privatfernsehmarkt mit seinem Duopol der Senderketten ProSiebenSat.1 und RTL, die gemeinsam einem Marktanteil von 90 Prozent besitzen, als ausreichend an, dass eine marktbeherrschende Stellung lediglich geringfügig verstärkt werde. Im Fall einer Fusion von ProSiebenSat.1 und Springer könne dies bereits durch die Möglichkeit gegenseitiger Bewerbung der Medienangebote gegeben sein.

Die Übernahmepläne der Axel Springer AG waren nach dem Verbot des Bundeskartellamtes aufgegeben worden, gleichwohl hatte der Konzern mit dem Ziel der Rechtssicherheit für künftige Fusionen Klage gegen die Entscheidung eingereicht. Springer-Sprecherin Edda Fels erklärte, das Urteil der Düsseldorfer Richter sei für den Konzern weder überraschend noch habe er Bedeutung für das laufende Geschäft. Eine Entscheidung darüber, ob Springer gegen das Urteil in Revision geht, soll Anfang 2009 getroffen werden, so Fels.

Mit Verweis auf das Urteil fordert der medienpolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Eberhard Sinner eine Reform des Medienkonzentrationsrechts. Es müssten präzise Regelungen geschaffen werden, die einerseits Meinungsvielfalt sichern und andererseits crossmediale Betätigungen ermöglichen. Die derzeit gültigen Regelungen seien für die heutige Medienlandschaft zu pauschal. Sinner appelliert daher an die Länder, den von Bayern bereits vorgelegten Vorschlag für eine Gesetzesänderung zu unterstützen.

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