Institut für Urheber- und Medienrecht

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15.12.2008; 15:39 Uhr
Bundeskartellamt stellt Prüfungsverfahren zur Rechtevergabe der DFL ein
Zentralvermarktung der Übertragungsrechte sei nicht zu beanstanden

Die im November 2008 zentral durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) erfolgte Vergabe der Übertragungsrechte für Fußballspiele der 1. und 2. Bundesliga (vgl. Meldung vom 28. November 2008) ist nach Ansicht des Bundeskartellamtes rechtmäßig. Die Wettbewerbshüter haben ihr Verfahren eingestellt, wie die DFL in einer Pressemitteilung vom 12. November 2008 meldet und wörtlich aus dem Schreiben zitiert: »Das Ergebnis der Ausschreibung der TV-Rechte an der 1. und 2. Bundesliga für den Zeitraum 1.7.2009 bis zum 30.6.2013 hat die Beschlussabteilung zur Kenntnis genommen und sieht keinen Anlass zum Tätigwerden. Daher wurde das Verfahren zur Prüfung der Ausschreibung eingestellt.«

Das Amt hatte kartellrechtliche Bedenken zur zentralen Rechtevergabe geäußert und diese an strenge Vorgaben geknüpft. Seitens der DFL zeigte man sich über die Einstellung des Verfahrens nicht überrascht. Der Vorsitzende der Geschäftsführung, Christian Seifert, erklärte, man habe sich »streng an die abschließenden Empfehlungen des Kartellamtes gehalten« und sei daher auch von einem positiven Bescheid ausgegangen. Gleichzeitig begrüße man aber die mit der Einstellung des Verfahrens verbundene Klarheit für die nächsten vier Jahre für »Clubs, Medienpartner, Zuschauer sowie die DFL«, so Seifert.

Eine Entscheidung über die Auflage des Bundeskartellamtes, die Zentralvermarktung nur dann zuzulassen, wenn eine Spieltagszusammenfassung um Free-TV vor 20 Uhr ermöglicht werde, steht hingegen noch aus. Hier werde die DFL Anfang 2009 über konkrete Schritte entscheiden.

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[IUM/bs]

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