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02.04.2009; 18:13 Uhr
Deutsche Fußball Liga legt Beschwerde gegen Vorgehen des Bundeskartellamtes ein
Vermarktungsmöglichkeiten der Bundesliga seien erheblich eingeschränkt worden
Die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) und der Ligaverband haben beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen das Verhalten des Bundeskartellamtes im Verfahren um die zentrale Vergabe von Übertragungsrechten für Spiele der Fußball-Bundesliga eingereicht. Das Kartellamt hatte in einer öffentlichen Pressekonferenz bekanntgegeben, dass es das Vermarktungsmodell der DFL für unzulässig halte, inbesondere weil nach einem der zur Ausschreibung vorgesehenen Szenarien eine Free-TV-Ausstrahlung der Spielzusammenfassung samstags erst ab 22 Uhr erfolgen sollte. Eine Untersagungsverfügung wurde hingegen nicht erlassen, da eine förmliche Untersagung erst nach tatsächlicher Vergabe der Rechte erfolgen könne. Wie die DFL in einer Pressemitteilung berichtet, habe man das vorneherein beanstandete Modell daraufhin nicht wie geplant ausgeschrieben, da potentielle Bieter mit einer späteren Untersagung durch das Bundeskartellamt hätten rechnen müssen. Eine Möglichkeit, die vorangegangene Beurteilung der Kartellbehörde gerichtlich überprüfen zu lassen, habe mangels förmlicher Untersagung nicht bestanden. Weil der DFL jedoch faktisch bei der Rechte-Vermarktung für die Fußball-Bundesliga »nicht-akteptabele Hürden« gesetzt worden seien und die fehlende gerichtliche Überprüfbarkeit gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des effektiven Rechtsschutz verstoße, habe man nun Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt. Ligapräsident Dr. Reinhard Rauball erklärte, man sei sich bewusst, dadurch »juristische Neuland« zu betreten, da ohne förmliche Entscheidung der Rechtsweg beschritten werde. Die DFL brauche jedoch für die Zukunft Planungs- und Rechtssicherheit. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3595: http://www.urheberrecht.org/news/3595/
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