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15.04.2013; 08:07 Uhr
EuG erklärt CISAC-Entscheidung der EU-Kommission teilweise für nichtig
Kein hinreichender Beweis für wettbewerbswidrige Absprache zwischen den nationalen Verwertungsgesellschaften

Am Freitag erklärte das Gericht der Europäischen Union (EuG) die CISAC-Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2008 teilweise für nichtig (Urteil vom 12. April 2013, Az.: T-442/08; Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Für eine »abgestimmte Verhaltenweise« der Verwertungsgesellschaften sah das EuG anders als die EU-Kommission keine Anhaltspunkte. Im Übrigen bestätigte das Gericht die Entscheidung der Kommission vom 16. Juli 2008 (COMP/C2/38.698 - CISAC). Für die Verbreitung von Werken per Internet, Satellit und Kabel bleibt den Verwertungsgesellschaften demnach ein absoluter Gebietsschutz, ebenso wie Regelungen, die die Mitgliedschaft von Urhebern in mehreren Gesellschaften einschränken, untersagt.

Die CISAC begrüßt das Urteil des Gerichts. Der Vorwurf der wettbewerbswidrigen Absprache sei damit endültig vom Tisch. Die so genannten »Mitgliedschafts- und Ausschließlichkeitsklauseln« habe man ohnehin bereits vor längerem geändert. Auch die GEMA zeigt sich mit der Entscheidung sehr zufrieden und erklärt in ihrer heutigen Pressemitteilung, das Urteil verdeutliche erneut die dringend notwendige Schaffung eines verlässlichen EU-Rechtsrahmens für die grenzüberschreitenden Aktivitäten von Verwertungsgesellschaften. 

Im Rahmen des EU-Wettbewerbsverfahrens (vgl. Meldung vom 9. Oktober 2008 und Meldung vom 25. Juli 2007) sah die Kommission insbesondere in Art. 3 des aus dem Jahr 1936 stammenden CISAC-Mustervertrages wettbewerbswidrige Absprachen für einen Abschluss von Gegenseitigkeitsverträgen der Verwertungsgesellschaften, die eine Übertragung des eigenen Repertoires unter der territorialen Beschränkung auf das Verwaltungsgebiet des Vertragspartners vorsehen, und untersagte insgesamt 24 Verwertungsgesellschaften derartige Verhaltensabstimmungen wegen Verstoßes gegen Art. 101 AEUV (ex-Artikel 81 EG). Neben dem internationalen Dachverband der Verwertungsgesellschaften CISAC hatten auch 22 betroffene europäische Verwertungsgesellschaften, darunter auch die GEMA, Klage gegen die Kartellentscheidung der EU-Kommission eingereicht. 

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