Institut für Urheber- und Medienrecht |
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Fernsehmoderator zahlt 20.000 EUR und schreibt einen Entschuldigungsbrief
Das Landgericht München I (LG München I) hat das Berufungsverfahren gegen den Fernsehmoderator Stefan Raab am 20.3.2006 wegen Beleidigung einer 29-jährigen Mutter in seiner Fernsehsendung »TV total« eingestellt. Wie der »Münchner ... [mehr]
200.000 Euro statt 150.000 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung und Verstoß gegen Kunsturhebergesetz
Die Verurteilung Stefan Raabs vor dem Amtsgericht München am 17.9.2005 (Veröffentlichung in der ZUM folgt) zu 150.000 Euro Geldstrafe ist der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend. Einem Bericht der »Süddeutschen Zeitung« vom ... [mehr]
Wegen Beleidigung und Verstoß gegen Kunsturhebergesetz
TV-Moderator Stefan Raab ist einem Bericht des Online-Medienmagazins »DWDL.de« vom 17.9.2005 zufolge am 16.9.2005 vor dem Amtsgericht München zu 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Im Fall hatte die Münchner Staatsanwaltschaft ... [mehr]
Strafprozess vor dem Amtsgericht München wegen Beleidigung und Verstoß gegen Kunsturhebergesetz
TV-Moderator Stefan Raab drohen wegen einer Folge von »TV Total« strafrechtliche Konsequenzen. Wie die »Abendzeitung« am 20.8.2005 berichtete, muss sich Raab am 16.9.2005 in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht München wegen ... [mehr]
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