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02.02.2010; 15:20 Uhr
Bundesregierung gibt Auskunft zum Umgang mit "verwaisten Werken"
Antwort auf Kleine Anfrage zur Deutschen Digitalen Bibliothek

Im Rahmen ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag zur Errichtung einer Deutschen Digitalen Bibliothek erläuterte die Bundesregierung, dass zurzeit noch der genaue Regelungsbedarf hinsichtlich "verwaister" Werke geprüft werde. Zu den Eckpunkten der diesbezüglichen Vereinbarung zwischen der VG WORT, dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und weiteren Verbänden gab die Bundesregierung ebenfalls Auskunft. Die Übereinkunft sehe im Kern vor, dass zunächst eine sorgfältige Suche nach dem Rechtsinhaber stattfinden solle. Bleibe diese erfolglos, gelte das Werk als verwaist. Dann solle bei der VG Wort eine Nutzungslizenz gegen Vergütung erworben werden können. Diese Vergütung werde dann entweder an den Rechtsinhaber ausgezahlt, wenn dieser sich innerhalb einer bestimmten Zeit meldet, ansonsten der Ausschüttung der VG Wort zugeführt.

Der Umgang mit verwaisten Werken ist sowohl im »Google Book Settlement« (vgl. Meldung vom 2. Februar 2010) Thema, als auch Gegenstand des »Dritten Korbs« (vgl. Meldung vom 29. Juni 2009).

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