Institut für Urheber- und Medienrecht

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03.06.2003; 19:02 Uhr
USA: Keine Markenrechtsverletzung durch Verwertung gemeinfreier Filme
Entscheidung des U.S. Supreme Court

Der U.S. Supreme Court hat einen Hersteller von Videokassetten vom Vorwurf freigesprochen, durch die Verwendung gemeinfreier Filmaufnahmen die Markenrechte der ursprünglichen Rechtsinhaber verletzt zu haben. Das Unternehmen Dastar habe durch den Vertrieb der Videoreihe "World War II Campaigns in Europe" keine Markenrechtsverletzung begangen, weil es ein eigenes Erzeugnis als eigenes verkauft habe, entschied das Gericht am 2.6.2003 in Washington (Az. 02-428). Das Urteil erging einstimmig. Geklagt hatten unter anderem 20th Century Fox, ein Tochterunternehmen der News Corporation, und New Line Home Video, Teil von AOL Time Warner. 20th Century Fox hatte kurz nach Ende des zweiten Weltkriegs von dem Verlag Doubleday die ausschließlichen Fernsehrechte an einem Buch des US-Generals Dwight Eisenhower über seine Erlebnisse in Europa erworben. Das Hollywoodstudio räumte seinerseits dem Unternehmen Time die Rechte für eine Fernsehserie ein, die erstmals 1949 in den USA ausgestrahlt wurde. 20th Century Fox versäumte es anschließend allerdings, das von Doubleday beim U.S. Copyright Office eingetragene Urheberrecht für die Fernsehrechte erneuern zu lassen, weshalb diese im Jahr 1977 ausliefen. Das Filmstudio ließ sich zwar im Jahr 1998 von Doubleday nochmals die Fernsehrechte einräumen. Das führte nach Auffassung des U.S. Supreme Court aber nicht zu einem Aufleben der Fernsehrechte, so dass die Filmaufnahmen Gemeingut blieben. Dastar habe die Bilder deshalb im Jahr 1995, als es die Aufnahmen neu schnitt und um eine neue Einleitung, neue Kapiteleinleitungen und Einführungen ergänzte, nach Belieben nutzen dürfen. Eine Markenrechtsverletzung wäre nach Auffassung des U.S. Supreme Court allenfalls denkbar gewesen, wenn Dastar die alten Aufnahmen unverändert übernommen und als eigene verkauft hätte. Das sei im Fall aber gerade nicht geschehen, meinten die Richter.

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