Institut für Urheber- und Medienrecht

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25.02.2003; 17:59 Uhr
Streit zwischen RTL und NDR wegen Logo von "Deutschland sucht den Superstar"
NDR-Logo angeblich zum Verwechseln ähnlich - RTL erwirkt einstweilige Verfügung

Zwischen dem Fernsehsender RTL und dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) gibt es Streit im Zusammenhang mit der RTL-Sendung "Deutschland sucht den Superstar". Der Privatsender behauptet, der NDR verwende für seine eigene Casting-Show "Deutschlands Talente" ein Logo, das dem von "Deutschland sucht den Superstar" zum Verwechseln ähnlich sehe. Eine Verwechslungsgefahr ergebe sich daraus, dass der NDR sowohl die ovale Form als auch die Farben des "Superstar"-Logos übernommen habe. RTL hat deshalb bereits am 23.1.2003 beim Landgericht Köln (LG) eine einstweilige Verfügung gegen die Rundfunkanstalt beantragt, über die am 25.2.2003 mündlich verhandelt wurde. Der NDR weist die Vorwürfe des Bertelsmann-Senders zurück. Gerade die ovale Form und die blaue Farbgebung würden in der ARD seit Jahrzehnten verwendet. Eine Verwechslungsgefahr bestehe deshalb nicht. Eine Entscheidung des LG wird für den 21.3.2003 erwartet.

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