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31.10.2002; 17:33 Uhr
Zeitung darf Rubrik nicht "die tagesschau" nennen
Auch OLG Hamburg bejaht Verletzung der Markenrechte des NDR
Die Berliner tageszeitung (taz) darf eine tägliche Rubrik für satirische Beiträge nicht "die tagesschau" nennen. Die Verwendung dieses Begriffs verletzte den Norddeutschen Rundfunk (NDR) in seinen Markenrechten an der Nachrichtensendung "Tagesschau", entschied das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 4.7.2002 (Az. 3 U 27/01). Die taz habe durch die Verwendung des Begriffs die Wertschätzung des bekannten Titels der "Tagesschau" in unlauterer Weise ausgenutzt, erklärten die Richter, die auch die Gefahr einer "Verwässerung" der Kennzeichnungskraft der Marke bejahten. Ein berechtigtes Interesse zur Benutzung des Begriffs liege nur ausnahmsweise dann vor, wenn die taz über die Nachrichtensendung berichte. Das OLG schloss sich damit einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg (LG) an, das bereits im Oktober 2000 eine Verletzung von Markenrechten bejaht hatte (Az. 315 O 385/00). Die Entscheidung des OLG soll nach Angaben des Beck-Verlags demnächst in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) veröffentlicht werden. Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 907: http://www.urheberrecht.org/news/907/
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