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16.05.2007; 12:31 Uhr
Richtigstellung zur Meldung vom 10.5.2007
Vorlagepflicht von Plattformverträgen für Fernsehveranstalter

In einer Meldung vom 10.5.2007 mit dem Titel »KEK: Plattformbetreiber unterliegen medienkonzentrationsrechtlicher Kontrollpflicht« berichteten wir darüber, dass die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) zukünftig auch Plattformbetreiber ihrer medienkonzentrationsrechtlichen Beurteilung unterwerfen wolle mit der Konsequenz, dass die Plattformbetreiber entsprechende Plattformverträge vorzulegen hätten.

Tatsächlich sollen jedoch Fernsehveranstalter diese Plattformverträge (mindestens im Entwurf) vorlegen, um eine etwaige Zurechnung dieser Veranstalter zu dem betreffenden Plattformbetreiber konzentrationsrechtlich beurteilen zu können. Insofern steht auch das in der genannten Meldung vom 10.5.2007 erwähnte Prüfverfahren MFD in keinem Zusammenhang mit dem oben geschilderten Sachverhalt.

Die Redaktion der Medienrecht-News.

[IUM/hl]

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