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19.09.2007; 09:30 Uhr
KEK für Veröffentlichungspflicht über Finanzgeber bei Fernsehveranstaltern
Kontrolleure fürchten zugleich um eigene Unabhängigkeit
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) fordert eine im Rundfunkstaatsvertrag verankerte Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kapitalgeber bei Fernsehveranstaltern. In der medienpolitischen Diskussion um die Auswirkungen der Beteiligung ausländischer Geldgeber an deutschen Medienunternehmen auf Qualität und Vielfalt der Programme sieht die KEK dies als unerlässlich an, da gegenwärtig solche Beteiligungen aus medienkonzentrationsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden seien. Bei der Erfassung des Meinungseinflusses von Plattformbetreibern wiesen die Konzentrationsaufseher erneut auf die Probleme hin, die sich aus der sich ändernden Rolle von Plattformbetreibern hin zu Inhalteanbietern und -vermarktern ergeben würden. Hier sei es unerlässlich, dass der KEK die entsprechenden Plattformverträge vorzulegen seien (siehe Meldungen vom 16.5. und 10.5.2007). In organisationsrechtlichen Fragen wehrt sich die KEK anlässlich der Präsentation ihres 10. Jahresberichts mit deutlichen Worten gegen einen möglichen Verlust ihrer funktionalen Verselbständigung innerhalb der Medienordnung. Mit Blick auf die anstehenden Strukturänderungen, wie sie für einen 10. RÄStV diskutiert werden (siehe Meldung vom 27.7.2007), lehnt es die KEK ab, dass ihr neben den bislang unabhängigen Sachverständigen zukünftig sechs Direktoren der Landesmedienanstalten angehören sollen: »Dies kann dazu führen, dass mit wirtschaftspolitischen Standortinteressen andere Gesichtspunkte in die Entscheidungsfindung der KEK eingebracht werden, als der Rundfunkstaatsvertrag vorsieht«. Auch zweifelt die KEK durch die Größe des dann zwölfköpfigen Spruchkörpers an einer zukünftigen effizienten und zügigen Entscheidungspraxis. Schließlich will sie auch nicht aus Gründen der Unabhängigkeit in eine gemeinsame Geschäftsstelle eingebunden werden, wie sie für die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), die Kommission für Jugendschutz (KJM) und die neuzuschaffende Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) eingerichtet werden soll. Dokumente:Institutionen:Zu diesem Thema:
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