Institut für Urheber- und Medienrecht |
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18.12.2007; 18:45 Uhr
Mobile 3.0 einigt sich mit ARD und ZDF
Hauptprogramme der Öffentlich-Rechtlichen werden auf DVB-H-Plattform unverschlüsselt und entgeltfrei ausgestrahlt
Auf eine unverschlüsselte und barrierefreie Übertragung der beiden Hauptprogramme von ARD und ZDF auf der DVB-H-Plattform für mobilen Fernsehempfang haben sich der Plattformbetreiber Mobile 3.0 und die öffentlich-rechtlichen Sender geeinigt. Der Vertrag ist auf zwei Jahre des dreijährigen DVB-H-Pilotprojekts der Landesmedienanstalten begrenzt und sieht vor, dass die Nutzer für diese Programme keine inhaltsbezogenen Entgelte zahlen müssen. Nicht durchsetzen konnte sich damit einerseits die ARD, die zuletzt statt der zwei zugesagten noch einen dritten Kanal für sich gefordert hatte, da sie nur so die Vielfalt gesichert sah (siehe Meldung vom 6.12.2007). Umgekehrt ist nicht bekannt, ob die Öffentlich-Rechtlichen nun für die unverschlüsselte Verbreitung ihrer Programme im Rahmen des von der Mobile 3.0 zu schnürenden DVB-H-Gesamtpakets ein Entgelt zu entrichten haben.Der Plattformbetreiber, ein Gemeinschaftsunternehmen des Mobile-TV-Providers Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (MFD) und der Neva Media GmbH, muss bis Ende 2007 der Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten (GK) den für den Betrieb erforderlichen Belegungsvorschlag und die entsprechenden Verträge mit den Programmveranstaltern vorlegen, um die DVB-H-Sendelizenz endgültig zugewiesen zu bekommen. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3254: http://www.urheberrecht.org/news/3254/
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