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10.01.2011; 16:44 Uhr
OLG Düsseldorf entscheidet zu Prüfpflichten von Filesharing-Netzwerk-Betreibern
Wortfilter, manuelle Suche und Einflussnahme auf Linksammlungen Dritter zu aufwendig - Revision zugelassen

Das OLG Düsseldorf hat die Klage der Softwarefirma Atari gegen den schweizerischen Sharehoster RapidShare wegen der Verbreitung des Spiels »Alone in the dark« abgewiesen (Az. I-20 U 59/10, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Im Gegensatz zum LG Düsseldorf, nach dessen Beurteilung RapidShare nicht genug gegen die Verbreitung des Spiels getan habe, befand das OLG Düsseldorf die infrage kommenden Prüfpflichten als zu weitgehend. So brächten Wortfilter die Gefahr mit sich, dass auch legale Dateien gelöscht werden. Manuelle Überprüfungen seien zu aufwendig. Suchergebnisse in Linksammlungen könnten vom Sharehoster gar nicht beeinflusst werden, da dieser keine Verbindung zu den die Linksammlungen bereitstellenden Unternehmen hat. Das Gericht hat die Revision zugelassen.

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