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07.02.2003; 17:14 Uhr
Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Darstellung in Computerspiel?
Im Rechtsstreit von Oliver Kahn mit Electronic Arts zeichnet sich Sieg des Fußballers ab

Im Rechtsstreit des Nationaltorwarts Oliver Kahn mit dem Softwarehersteller Electronic Arts (EA) zeichnet sich nach dem ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Hamburg (LG) offenbar ein Sieg des Fußballspielers ab. Nach einer Meldung der Deutschen Presseagentur (dpa) vom 7.2.2003 folgten die Richter in der Verhandlung weitgehend der Auffassung von Kahns Rechtsanwalt Matthias Prinz, dass das von Electronic Arts vertriebene Computerspiel "FIFA 2002" die Persönlichkeitsrechte des Sportlers verletze. Ein Urteil soll am 14.3.2003 verkündet werden. Falls das Gericht eine Rechtsverletzung bejaht, will Kahn nach Darstellung der dpa auch Schadensersatz verlangen.

Kahn ist einer von rund 800 Spielern aus 40 Ländern, die in dem Spiel dargestellt und zu Fußballmannschaften zusammengestellt werden können, die anschließend bei Fußballspielen im Rechner gegeneinander antreten. Nach Darstellung der dpa meinte die Kammer, Kahn müsse diese "werbliche Vereinnahmung" nicht hinnehmen. Das gelte vor allem, weil die nach ihm benannte Spielfigur "auf Knopfdruck" reagieren müsse. Electronic Arts hatte sich darauf berufen, über die deutsche Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VdV) bei der Federation of International Football Professionals (FIFPro) entsprechende Nutzungsrechte erworben zu haben. Der VdV bestritt diese Behauptung gegenüber der dpa allerdings.

Kahn hat wegen angeblicher Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte bereits mehrmals die Gerichte beschäftigt. Im Mai 2002 war der Nationaltorhüter gegen den Süßwarenhersteller Ferrero vorgegangen, der mit Klebebildchen des Fußballspielers in seinen Schokowaffeln "Hanuta" und "Duplo" geworben hatte. Hintergrund war ein Werbevertrag des Sportlers mit dem Nahrungsmittelkonzern Nestlé, für dessen Schokoriegel "Lion" Kahn warb. Ferrero gelang es allerdings, nachzuweisen, dass er sich vom Deutschen Fußballbund (DFB) entsprechende Rechte hatte einräumen lassen. Kahns Behauptung, er habe vom genauen Umfang der Vereinbarung des DFB mit Ferrero nichts gewusst, blieb erfolglos.

[IUM/jz]

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