Institut für Urheber- und Medienrecht

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15.12.2004; 10:48 Uhr
Klage vor US-Gericht gegen Urheberrechtsschutz für Software
Software soll lediglich durch Patente geschützt werden

In den USA soll Computersoftware nur noch durch Patente und nicht auch durch das Urheberrecht geschützt werden. Eine entsprechende Klärung verlangt Greg Aharonian, Berater für Copyright- und IP-Fragen und Herausgeber der Website »Internet Patent News« vor dem zuständigen Bezirksgericht in San Francisco. Einem Bericht auf seiner Website zufolge verstößt die Anwendung des Urheberrechts gegen die US-amerikanische Verfassung, da keine klaren Grenzen und Regeln definiert sind. Computersoftware kann in den USA ohne Weiteres patentiert werden. Parallel wird sie allerdings auch durch das Urheberrecht geschützt. Gerechtfertigt ist nach Ansicht Aharonians jedoch nur ein Patentschutz, da der Antragsteller hier beweisen müsse, dass es sich bei der Erfindung um etwas Neues handelt.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

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