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11.06.2007; 12:15 Uhr
G8 setzt Schutz des geistigen Eigentums auf Agenda
Europäischer Rat untersucht geplante EU-Richtlinie zu Strafvorschriften beim geistigen Eigentum genuaer

Im Rahmen des G8-Gipfels in Heiligendamm haben sich die Teilnehmer auf Selbstverpflichtungen zur besseren Förderung und Schutz des geistigen Eigentums geeinigt. In ihrer Gipfelerklärung »Wachstum und Verantwortung in der Weltwirtschaft« bekennen sich die G8-Länder nachdrücklich zur Bekämpfung von Piraterie und Fälschungen weltweit. Dazu soll insbesondere die Zusammenarbeit mit anderen Ländern und den zuständigen internationalen Organisationen wie WIPO, WTO oder der OECD verstärkt und eine Arbeitsgruppe auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zur Bekämpfung von Fälschung und Piraterie eingerichtet werden. Letztere soll sich mit der Frage beschäftigen, wie das geistige Eigentum besser durchgesetzt werden kann, sowie deren bessere wechselseitige Überprüfung.

Als weitere Maßnahme soll die Zusammenarbeit und Abstimmung im Bereich der nationalen Zoll- und Grenzverwaltung verbessert werden, insbesondere durch die Entwicklung eines Informationsaustauschsystems zusammen mit der Weltzollorganisation (WCO). Die Schwellenländer wollen die G8 bei der Bekämpfung von Produktpiraterie mit Hilfe von Pilotplänen unterstützen. Schließlich begrüßten die G8 die gemeinsame Erklärung der Wirtschaftsverbände ihrer Länder, in denen sie Strategien zur Förderung des Schutzes und zur Verhinderung von Fälschung und Piraterie von Gütern des geistigen Eigentums entwickelt haben. Dazu zählen u. a. Aufklärungskampagnen von Verbrauchern, aber auch von Unternehmen, um ihnen ihre rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Maßnahmen zu verdeutlichen, die ihnen zur Erreichung des Ziels zur Verfügung stehen (siehe hierzu bereits Meldung vom 12.4.2007).

Ihre Unterstützung sprachen die G8-Ländern auch den G8-Mitgliedstaaten für deren Empfehlungen aus, die vor allem auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Bereich des geistigen Eigentums gerichtet sind. Dabei unterliegt aber offensichtlich die hierzu zählende geplante EU-Richtlinie »über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums« noch einigen Zweifeln. Nachdem bereits das Europäische Parlament den Kommissions-Entwurf in Teilen kritisiert hatte (siehe Meldung vom 25.4.2007), greift nun wohl auch der Europäische Rat die Bedenken der Parlamentarier auf. Wie »heise online« am 8.6.2007 unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesjustizministeriums meldete, seien gerade die Einschränkung des Anwendungsbereiches der Richtlinie und die qualitative Einschränkung der Tatbestände weiterhin wichtige Diskussionspunkte.

Dokumente:

[IUM/hl]

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