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13.08.2003; 17:58 Uhr
Bürgerrechtler üben Kritik an der EU-Richtlinie zur Durchsetzung geistigen Eigentums
Protest gegen »Beeinträchtigung der Konsumentenfreiheit«
In einem offenen Brief an die EU-Kommission (Kommission) vom 11.8.2003 hat sich eine Gruppe namens Campaign for an Open Digital Environment (CODE) kritisch zu der EU-Direktive über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum geäußert. CODE bezeichnet sich selbst als einen internationalen Zusammenschluss von Bürgerrechtsgruppen und Verbraucherrechtsgemeinschaften. Nach Ansicht der Gruppe droht durch die Richtlinie die Einschränkung des freien Güterflusses. Weiter beeinträchtige die Richtlinie die Konsumentenfreiheit, da sie großen US-Unternehmen die Möglichkeit gebe, die Preise im Bereich des Binnenmarktes zu diktieren. Der Anwendungsbereich der Richtlinie sei zu weit gefasst, indem sie auch so genannte »industrial property rights«, Patentrechte und Gebrauchsmusterrechte, umfasse. Die Gruppe appelliert an die Kommission, die Richtlinie in ihrer jetzigen Fassung abzulehnen und Regelungen zur Stärkung der Verbraucherrechte und Förderung des intereuropäischen Wettbewerbs aufzustellen. Insbesondere bemängelt die Gruppe Art. 9 der Richtlinie, der die Persönlichkeitsrechte des Verbrauchers verletze. Dieser gewährleiste Inhabern von geistigem Eigentum ein Auskunftsrecht ähnlich dem nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Auf dessen Grundlage können Provider dazu verpflichtet werden, schon dann die Adressen ihrer Kunden zu nennen, wenn die Inhaber der Urheberrechte einen begründeten Anfangsverdacht haben. Dokumente:
Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 1415: http://www.urheberrecht.org/news/1415/
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