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31.10.2014; 15:34 Uhr
OLG Karlsruhe: Kachelmann durfte ehemalige Partnerin nicht als »Kriminelle« bezeichnen
Unschuldsvermutung habe im gegebenen Fall auch zugunsten der Klägerin gegolten

Im Februar 2010 hatte die Klägerin gegen ihren ehemaligen Partner, Jörg Kachelmann, Strafanzeige wegen Vergewaltigung erstattet. Ende Mai 2011 wurde der Beklagte von den gegen ihn gerichteten Vorwürfen freigesprochen. Es konnte keine für eine Verurteilung ausreichende Gewissheit gewonnen werden, dass der Vergewaltigungsvorwurf zutreffend war. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Nach dem Freispruch stellten beide Parteien in den Medien ihre Sichtweise der Sache dar. In zwei Äußerungen bezeichnete der Beklagte seine Ex-Partnerin als »Kriminelle«. Die Klägerin verlangt die Unterlassung dieser Äußerungen.

Das LG Mannheim untersagte Kachelmann, die Klägerin als »Kriminelle« zu bezeichnen. Nun hat das OLG Karlsruhe das Urteil mit der Maßgabe bestätigt, dass das ausgesprochene Verbot auf die konkret beanstandeten Äußerungen bezogen wurde. Es handle sich in beiden Fällen bei der gebotenen Berücksichtigung des jeweiligen Kontextes um komplexe Äußerungen: Der Beklagte bekräftige darin einerseits die Unrichtigkeit des von der Klägerin gegen ihn erhobenen Vorwurfs und stelle damit eine Tatsachenbehauptung auf. Andererseits bringe er eine stark abwertende Beurteilung der Klägerin zum Ausdruck. »Die Frage der Rechtmäßigkeit des mit der Bezeichnung als ›Kriminelle‹ einhergehenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht habe anhand einer Abwägung der jeweiligen grundrechtlich geschützten Positionen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden müssen.«

Die Revision wurde nicht zugelassen.

(OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.10.2014 – Az.: 6 U 152/13)

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