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08.01.2015; 21:47 Uhr
Der Streit zwischen Ex-Footballspielern und Electronic Arts geht weiter
US-Bundesberufungsgericht: Ähnlichkeit der virtuellen Sportler in Videospiel mit echten Athleten nicht durch Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt

Der Rechtsstreit zwischen mehr als 6000 ehemaligen US-Profi-Footballspielern und Electronic Arts (EA) um die Darstellung der Athleten in dem American-Football-Videospiel »Madden NFL« geht weiter. Der 9th U.S. Circuit Court of Appeals hat US-Medienberichten vom 6. Januar 2015 zufolge das Begehren von EA abgelehnt, die Sammelklage einzustellen. Ehemalige Spieler der »National Football League« hatten im Jahr 2010 gegen den Videospielgiganten geklagt, weil ihre Ebenbilder in dem erfolgreichen Videospiel verwendet wurden, das von 2001 bis 2009 vertrieben wurde. Die Avatare der Kläger entsprachen in Höhe, Gewicht, Spielposition und Spielfertigkeit ihren realen Vorbildern. Allerdings trugen sie nicht deren Namen. Die Zustimmung der Ex-Footballspieler hatte EA nicht eingeholt.

Das Unternehmen berief sich in erster Instanz wie auch vor dem US-Bundesberufungsgericht auf den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung, der sich mit der Meinungs- und Pressefreiheit befasst. Beide Gerichte wiesen dieses Argument mit dem Hinweis ab, dass es sich bei den Avataren nicht um Nebensächlichkeiten des Gesamtwerkes handele, sondern der Erfolg des Videospiels wie beabsichtigt auf der Ähnlichkeit zu den realen und bekannten Spielern aufbaue. Das Berufungsgericht wies den Antrag von EA damit ab und verwies den Rechtsstreit an das Bezirksgericht zurück. Ein Sprecher der kalifornischen Niederlassung von EA äußerte sich der Agentur Associated Press (AP) zufolge dahingehend, dass sich das Unternehmen in dem Rechtsstreit weiterhin auf den ersten Zusatzartikel stützen werde. Das Recht ein aussagekräftiges Werk zu schaffen umfasse auch Werke, die im Zusammenhang mit realen Menschen und Geschehnissen stünden.  

Bereits im Jahr 2013 hatte eine andere Kammer des Berufungsgerichts des 9. Bezirks in einem ähnlich gelagerten Fall gegen EA entschieden. In Fall hatten College-Sportler gegen die Verwendung ihrer Abbilder in einem Videospiel geklagt. Nach Ansicht der Richter hatte das Softwareunternehmen die Darstellungen der Avatare zu nah an den real existierenden Personen gestaltet. EA hatte daraufhin eingewilligt, 40 Millionen US-Dollar an die Kläger zu zahlen. 

Auch in Deutschland hat sich EA bereits einem Sportler in einem Rechtsstreit stellen müssen. Das OLG Hamburg hat im Jahr 2004 entschieden, dass das Softwareunternehmen durch die unerlaubte Verwendung des Namens und die bildliche Darstellung Oliver Kahns in dem Computerspiel »FIFA-Weltmeisterschaft 2002« die Persönlichkeitsrechte des Nationalspielers verletzt habe (ZUM 2004, 309 - vgl. Meldung vom 13. Januar 2004).

 

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[IUM/kr]

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