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31.07.2013; 09:08 Uhr
Google will sich mit Autocomplete-Urteil des BGH nicht abfinden
Mögliche Vorbereitung einer Verfassungsbeschwerde

Wie aus einem gestern veröffentlichten Beschluss des BGH vom 25. Juni 2013 hervorgeht, hat Google versucht, mit einer Anhörungsrüge gegen die Autocomplete-Entscheidung des BGH vom 14. Mai 2013 (Az.: VI ZR 269/12; ZUM 2013, 550) vorzugehen. Beobachter deuten dies als Zeichen dafür, dass Google nun eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet. Denn das Vorliegen einer negativen Gehörsrüge ist Voraussetzung für das Verfahren vor dem BVerfG. 

Der BGH hatte zur Zulässigkeit persönlichkeitsrechtsverletzender Suchergänzungsvorschläge bei der »Google-Suche« entschieden, dass der Betreiber einer Internet-Suchmaschine für die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge verantwortlich ist, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt. Eine allgemeine Verpflichtung, die »Autocomplete«-Vorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen, lehnte der BGH ab. Weist ein Betroffener den Betreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, sei der Betreiber verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern, urteilten die Richter des VI. Zivilsenats (vgl. Meldung vom 14. Mai 2013). 

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